Soforthilfe 24/7 unter
0174/1867183
Wasserbett kaputt?
Wir unterstützen Sie von Anfang an mit rascher, kostenloser Begutachtung vor Ort und Abwicklung mit Ihrer Hausratversicherung

Das tun wir -
Schadenaufnahme vor Ort
Fotodokumentation
Unterstützung bei der Versicherungsabwicklung
Abrechnung über die Versicherung ggf. kostenlos über Hausrat 24/7 erreichbar · NRW-weit
Kostenloser Erstbesuch Eine Kostenübernahme durch die Hausratversicherung ist abhängig von Vertrag, Schadenursache und Versicherer „Reparatur ggf. kostenlos über Hausrat“*

Wann übernimmt die Hausratversicherung?
Bei einem Wasserbett handelt es sich um versicherten Hausrat. Kommt es durch einen unvorhergesehenen Nässeschaden – zum Beispiel durch eine Undichtigkeit am Wasserkern oder an einer Naht – zu einem Schaden, greift in vielen Fällen die Hausratversicherung mit dem Baustein „Leitungswasser/Nässeschäden“.
Zwar ist der Wasserkern selbst häufig als Schadenverursacher vom Ersatz ausgeschlossen, die durch das austretende Wasser beschädigten Hausratgegenstände (z. B. Matratzenhülle, Schaumrahmen, Podest, Bodenbeläge des Hausrats) gelten jedoch als versichert. Auch notwendige Reparatur- und Wiederherstellungskosten können darunterfallen.
Entscheidend ist, dass:
- der Schaden plötzlich und unvorhergesehen eingetreten ist
- kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
- der betroffene Bestandteil zum versicherten Hausrat gehört
Unsere Fachleute unterstützen seit 1985 bei der Schadeneinschätzung und der Kommunikation mit der Versicherung, damit berechtigte Ansprüche korrekt geltend gemacht werden können.
Kontakt aufnehmen
Telefon: 01741867183
E-Mail: info@wasserbett-hilfe.de
Adresse: Flaesheimer Str 600, Haltern am See, 45721, NRW, Deutschland